Blog Unternehmensprofil übernehmen
Erstgespräch buchen

Google Unternehmensprofil löschen? Übernehmen ist fast immer besser

Findest du bei Google einen alten oder fremd angelegten Eintrag deines Betriebs, liegt Löschen nahe. Das ist fast immer der falsche Schritt. Der Eintrag verschwindet dadurch nicht sicher von der Karte, die Bewertungen bleiben am alten Eintrag zurück, und ein zweiter Eintrag daneben verstößt gegen Googles Richtlinien. Der bessere Weg heißt: erst prüfen, dann übernehmen.

5. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit Lukas Tröls

Kann man ein Google Unternehmensprofil einfach löschen?

Aus deinem Konto entfernen kannst du ein Profil, wenn du sein primärer Inhaber bist. Von der Karte verschwindet es dadurch nicht sicher: Laut Google kann der Betrieb danach weiter in der Suche und auf Google Maps erscheinen. Weg sind nur deine eigenen Fotos, Beiträge und Antworten. Die Bewertungen bleiben, nur ohne dich.

Genau hier liegt der Irrtum, mit dem viele zu mir kommen. Ein alter Eintrag mit falschem Namen sieht aus wie ein Fehler, den man wegwischt. Meistens ist er aber das Wertvollste, was du bei Google hast: Google kennt ihn schon, und an ihm hängen die Bewertungen der letzten Jahre. Wer löscht und neu anlegt, fängt bei null an.

Dazu kommt eine Regel, die wenige kennen. Pro Unternehmen darf es nur ein Unternehmensprofil geben. Stuft Google ein Profil als Duplikat ein, zeigt es dieses weder in der Suche noch auf Maps an. Für fast jede Situation gibt es deshalb einen besseren Schritt als das Löschen.

Was du vorfindestDer richtige Schritt
Einen Eintrag mit altem Namen, alter Telefonnummer oder falscher Kategorie.Die Inhaberschaft anfordern und den bestehenden Eintrag korrigieren. Die Bewertungen bleiben dabei erhalten.
Dein Betrieb ist umgezogen.Die Adresse im bestehenden Profil ändern. Google verlangt ausdrücklich, für den neuen Standort kein neues Profil anzulegen, und lässt den Eintrag danach neu bestätigen.
Den Standort gibt es nicht mehr.Das Profil als dauerhaft geschlossen kennzeichnen. Es bleibt noch eine Weile sichtbar, mit deutlichem Hinweis, und verschwindet dann nach und nach aus den Suchergebnissen.
Zwei Einträge für denselben Standort.In Google Maps eine Änderung vorschlagen und die beiden zusammenführen lassen. Die Rezensionen werden dabei zusammengelegt.
Den Eintrag eines anderen Betriebs in deiner Straße.Nicht anfassen, auch wenn die Suche ihn als nächsten Treffer anbietet. Er gehört jemand anderem.

Kernpunkt: Bewertungen hängen am Eintrag, nicht an deinem Konto. Ein übernommener Eintrag mit sieben Bewertungen ist mehr wert als ein neuer ohne, auch wenn sein Name gerade falsch ist.

Warum es Einträge gibt, die niemand im Betrieb angelegt hat

Google baut Einträge nicht nur aus den Angaben der Betriebe. Laut eigener Hilfe fließen auch lizenzierte Daten von Drittanbietern und Hinweise von Nutzern ein, und jeder kann der Karte einen fehlenden Ort hinzufügen. Deshalb findest du oft einen Eintrag, den im Team niemand kennt. Beanspruchen kannst du ihn trotzdem.

In der Praxis sehe ich drei typische Fälle. Ein früherer Mitarbeiter hat den Eintrag mit seinem privaten Google-Konto angelegt und ist längst weg. Eine Agentur hat ihn vor Jahren eingerichtet und die Zugänge nie übergeben. Oder der Eintrag ist aus Nutzerhinweisen entstanden, und niemand hat ihn je bestätigt. Für alle drei gilt dieselbe Reihenfolge: herausfinden, was da ist, den Zugriff holen und erst dann ändern.

Der dritte Fall ist der einfachste. Steht dein Betrieb auf Google Maps, ist aber nicht bestätigt, kannst du direkt Anspruch erheben. Du öffnest den Eintrag, wählst „Inhaberschaft für dieses Unternehmen geltend machen“ und durchläufst die Bestätigung.

Vor dem Anlegen: Prüf jede Adresse einzeln

Bevor du einen neuen Eintrag anlegst, prüfst du jede Adresse einzeln in Google Maps: einmal mit dem Namen des Betriebs, einmal ohne, und dazu eine Suche über die ganze Region. Nur so findest du Einträge, die unter einem alten oder abweichenden Namen laufen. Ohne diese Prüfung entsteht schnell eine Dublette.

Wie viel dabei herauskommt, zeigt eine Prüfung, die ich im September für eine Organisation mit acht Standorten gemacht habe. Drei Standorte hatten bereits einen Eintrag, fünf hatten keinen, und es gab keine einzige Dublette. Das klingt unspektakulär. Vorher konnte aber niemand im Team sagen, was über die Jahre angelegt worden war. Genau daraus entstehen Doppel-Einträge.

Aufschlussreicher als die Zahlen waren zwei Einzelfälle. Einer der drei Einträge lief noch unter dem früheren Namen und an einer anderen Adresse. Auf den ersten Blick ein fremder Ort. Tatsächlich lagen die beiden Adressen rund zehn Meter auseinander: dasselbe Eckgebäude mit zwei Straßennamen. An diesem Eintrag hingen sieben Bewertungen. Ein neuer Eintrag hätte sie zurückgelassen und zugleich eine Dublette erzeugt.

Der zweite Fall ging in die andere Richtung. Wer nach einem der Standorte suchte, landete bei einer Einrichtung mit ähnlichem Namen in derselben Straße, die zu einer anderen Organisation gehört. Die Suche bot sie als nächstliegenden Treffer an. Beanspruchen darfst du so einen Eintrag nicht, auch wenn er auf den ersten Blick passt.

Tipp: Halte das Ergebnis je Adresse in einer einfachen Liste fest: übernehmen, korrigieren oder neu anlegen. Diese Liste ist die Grundlage für alles Weitere und verhindert, dass zwei Personen parallel denselben Standort anlegen.

So forderst du die Inhaberschaft eines bestehenden Eintrags an

Verwaltet schon jemand anderer den Eintrag, forderst du über Google den Zugriff an. Der bisherige Inhaber bekommt eine E-Mail und hat drei Tage Zeit zu antworten. Antwortet er nicht, kannst du laut Google unter Umständen selbst Anspruch erheben. Diese Option ist allerdings nicht immer verfügbar.

  1. Unter business.google.com/add Name und Adresse eingeben und den passenden Eintrag auswählen.
  2. Erscheint der Hinweis, dass das Profil eventuell von einer anderen Person verwaltet wird, „Zugriff anfordern“ wählen.
  3. Das Formular ausfüllen und absenden.
  4. Lehnt er ab, kannst du Einspruch einlegen. Antwortet er nicht, prüfst du nach drei Tagen, ob du selbst Anspruch erheben kannst.

Ein Hinweis am Rande: Von außen siehst du nicht, ob ein Eintrag schon einem Konto zugeordnet ist und welchem. Das zeigt sich erst beim Beanspruchen. Frag deshalb vorher im eigenen Haus nach, wer damals was angelegt hat. Oft liegt der Zugang in einem alten Postfach und ist schneller gefunden als über jedes Formular.

Und plane nach der Übernahme etwas Geduld ein. Neue Inhaber müssen laut Google sieben Tage warten, bevor sie zum Beispiel die primäre Inhaberschaft übertragen oder das Profil löschen können.

Achtung: Erst den Zugriff holen, dann korrigieren. Wer parallel einen neuen Eintrag anlegt, um schneller zu sein, erzeugt genau die Dublette, die das Problem vergrößert. Google schreibt es für laufende Einsprüche sogar ausdrücklich: kein neues Profil für dasselbe Unternehmen.

Mehrere Standorte: ein Eintrag je Adresse, nicht je Organisation

Jeder Standort mit eigener Adresse und Kundenkontakt bekommt einen eigenen Eintrag, nicht die Organisation als Ganzes. Verwaltet werden die Einträge am besten gemeinsam in einer Standortgruppe. Google beschreibt sie als freigegebenen Ordner für Profile, in dem mehrere Personen arbeiten können, ohne ein Passwort zu teilen.

Zwei Dinge erleichtern die Arbeit spürbar. Ab zehn Profilen desselben Unternehmens bietet Google eine Sammelbestätigung per Tabelle an, statt jeden Standort einzeln zu bestätigen. Und bei den Rollen gilt: Es kann mehrere Inhaber geben, aber nur einen primären. Administratoren können fast alles bearbeiten, aber keine Nutzer hinzufügen oder entfernen und das Profil nicht löschen.

Leg die Einträge in einem Google-Konto an, das zum Betrieb gehört, etwa mit der Büro-Adresse, und nicht im privaten Konto einer Mitarbeiterin. Das ist meine Empfehlung aus der Praxis, keine Google-Vorschrift, aber sie verhindert, dass jemand beim Abschied den Zugang mitnimmt. Dazu passt eine Regel aus Googles Richtlinien. Eine Inhaberschaft kann aufgehoben werden, wenn sich jemand länger nicht im Konto angemeldet hat.

Für Vereine gilt eine eigene Grenze

Google lässt Einträge nur für Standorte zu, an denen während der angegebenen Öffnungszeiten normalerweise persönlicher Kundenkontakt stattfindet. Ausdrücklich nicht berechtigt sind regelmäßige Kurse oder Treffen an einem Ort, der dir nicht gehört. Eine Ortsgruppe, die sich monatlich im Gasthaus oder im Pfarrsaal trifft, bekommt also keinen eigenen Eintrag. Ihre Termine laufen besser als Beiträge auf dem nächstgelegenen zulässigen Profil.

Tipp: Bevor du für einen weiteren Standort einen Eintrag anlegst, stell eine einzige Frage: Kann dort während der Öffnungszeiten jemand vorbeikommen und wird persönlich empfangen? Lautet die Antwort nein, gehört der Standort nicht in die Karte.

Vier Stolpersteine beim Anlegen neuer Standorte

Die meisten Probleme beim Anlegen entstehen vor dem ersten Klick: beim Namen, bei der Hausnummer, beim Zeitpunkt der Bestätigung und bei den Öffnungszeiten. Wer diese vier Punkte vorher klärt, spart sich Korrekturschleifen und das Risiko einer Sperre.

Der Name steht auf dem Schild

Ins Namensfeld gehört der Name, den deine Kundschaft vor Ort liest, sonst nichts. Google untersagt Zusätze wie Leistungen, Produkte oder Ortsangaben, sofern sie nicht Teil des echten Namens sind, und wer sie trotzdem einbaut, riskiert die Sperre des Profils. Stehen auf Schild, interner Liste und bestehendem Eintrag drei verschiedene Namen, entscheidet der, unter dem die Leute den Standort tatsächlich suchen und ansprechen.

Hausnummern mit Zusatz

Eine Adresse wie 10a kennt Google nicht immer als eigene Hausnummer. Wer sie nur eintippt, landet unter Umständen auf der Nummer 10 nebenan. Setz die Position deshalb beim Anlegen über den Kartenstift und prüf danach in Maps, ob der Pin auf dem richtigen Eingang sitzt.

Bestätigen, wenn jemand vor Ort ist

Welche Bestätigung nötig ist, legt Google selbst fest: Telefon, E-Mail, Video oder Post. Kommt eine Postkarte, braucht es jemanden, der sie annimmt. Die meisten Codes kommen laut Google innerhalb von 14 Tagen an und laufen nach 30 Tagen ab. Einen Standort, der gerade erst einzieht, legst du deshalb an, wenn dort tatsächlich jemand die Post entgegennimmt.

Feiertage und Schließtage

Für Feiertage, Betriebsurlaub oder Sonderveranstaltungen gibt es die Funktion „Spezielle Öffnungszeiten“. Google rät, Feiertage auch dann zu bestätigen, wenn sich nichts ändert. Bleibt ein Standort länger zu, ab etwa einer Woche, ist „Vorübergehend geschlossen“ der passende Status.

Ausnahme: Hat eine Abteilung innerhalb einer größeren Einrichtung eigenen Publikumsverkehr, bekommt sie laut Google eine eigene Seite.

In welcher Reihenfolge du vorgehst

Erst prüfen, dann bestehende Einträge übernehmen, dann neue anlegen, Umzüge und neue Adressen zuletzt. Diese Reihenfolge verhindert Doppel-Einträge, weil jeder neue Eintrag erst entsteht, wenn feststeht, dass es an der Adresse noch keinen gibt.

  1. Eine Bestandsliste anlegen: je Adresse übernehmen, korrigieren oder neu anlegen.
  2. Bestehende Einträge beanspruchen, beginnend mit dem, an dem die meisten Bewertungen hängen. Erst danach korrigieren.
  3. Neue Standorte anlegen. Sie sind voneinander unabhängig und können parallel laufen.
  4. Umzüge und Standorte im Aufbau zuletzt, sobald vor Ort jemand die Bestätigung annehmen kann.
  5. Alle Profile in einer Standortgruppe bündeln und die Zugänge so verteilen, dass kein Standort an einer einzelnen Person hängt.

Danach beginnt die eigentliche Arbeit: Fotos, Beiträge und Bewertungen. Wie du ein Profil so pflegst, dass es in der lokalen Suche gefunden wird, steht im Artikel über Local SEO mit dem Google Unternehmensprofil. Wie Profil und Website zusammenspielen, zeigen die sieben SEO-Tipps für ein besseres Ranking. Und wenn du beim Sortieren mehrerer Standorte Unterstützung willst, findest du sie auf meiner Seite zu SEO und Local SEO.

Schluss: Ein alter Google-Eintrag ist selten ein Fehler, den man löschen muss. Meistens ist er ein Vorsprung, den man übernehmen kann, mit Bewertungen, die ein neuer Eintrag erst in Jahren hätte.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und vor Veröffentlichung inhaltlich geprüft, überarbeitet und redaktionell verantwortet von Lukas Tröls, Digitalisierungswerkstatt.at.

Lukas Tröls, Berater für digitales Marketing

Lukas Tröls

Inhaber & Berater für digitales Marketing

Lukas berät KMU und NPOs in ganz Österreich zu digitalem Marketing. Bei Google-Einträgen beginnt er mit dem, was schon da ist: erst den Bestand prüfen, dann übernehmen, und erst danach neu anlegen.

Auf LinkedIn verbinden
Häufige Fragen

Fragen zum Google Unternehmensprofil

Als primärer Inhaber kannst du ein Profil aus deinem Konto entfernen. Laut Google kann der Betrieb danach aber weiter in der Suche und auf Maps erscheinen. Entfernt werden nur deine eigenen Fotos, Beiträge und Antworten, die Bewertungen bleiben. Meist ist es besser, den Eintrag zu übernehmen und zu korrigieren.
Sie bleiben am alten Eintrag. Der neue startet ohne Bewertungen und wäre zusätzlich eine Dublette. Zusammengelegt werden Rezensionen nur, wenn Google zwei Profile zusammenführt, und dabei können Antworten auf Rezensionen verloren gehen.
Der bisherige Inhaber hat laut Google drei Tage Zeit, auf deine Anfrage zu antworten. Antwortet er nicht, kannst du unter Umständen selbst Anspruch erheben, diese Option ist aber nicht immer verfügbar. Mit der anschließenden Bestätigung dauert es meist einige Tage bis wenige Wochen, per Post eher länger.
Ja, wenn der Standort eine eigene Adresse hat und dort während der Öffnungszeiten persönlicher Kundenkontakt stattfindet. Ein Sammeleintrag für die ganze Organisation ersetzt die Einzeleinträge nicht. Ab zehn Profilen desselben Unternehmens bietet Google eine Sammelbestätigung an, verwaltet werden sie gemeinsam in einer Standortgruppe.
Adresse ändern. Google schreibt ausdrücklich, für den neuen Standort kein neues Profil anzulegen, sondern das bestehende zu aktualisieren. Danach musst du das Profil erneut bestätigen. So bleiben die Bewertungen erhalten, und es entsteht keine Dublette.
In der Regel nicht. Google verlangt persönlichen Kundenkontakt während der angegebenen Öffnungszeiten und schließt regelmäßige Kurse oder Treffen an fremden Standorten ausdrücklich aus. Ein Verein mit eigener Geschäftsstelle und Öffnungszeiten ist berechtigt, eine Ortsgruppe im Gasthaus nicht. Deren Termine laufen besser als Beiträge auf einem zulässigen Profil.
Weiterlesen

Das könnte dich auch interessieren

SEO und Local SEO

Dein Google-Eintrag, deine Website und lokale Sichtbarkeit, aufeinander abgestimmt.

Mehr zu SEO

Local SEO mit dem Unternehmensprofil

Wie du ein Profil pflegst, damit es in der lokalen Suche gefunden wird.

Artikel lesen

Google Ranking verbessern

Sieben SEO-Tipps, die 2026 funktionieren, für Sichtbarkeit ohne Klickkosten.

Artikel lesen
Bereit?

Lass uns in 30 Minuten deine Google-Einträge sortieren.

Kein Verkaufsgespräch. Wir schauen gemeinsam, was über deine Standorte bei Google schon existiert, und du bekommst eine ehrliche Einschätzung, was du übernehmen kannst und was neu entstehen muss.